Woran erkenne ich, dass mein Zählerschrank erneuert werden muss?
Deutliche Zeichen sind Schraubsicherungen statt Automaten, ein fehlender oder nur teilweise vorhandener Fehlerstromschutzschalter, keine freien Plätze und ein Schrank ohne Platz für die moderne Messeinrichtung. Auch wenn Sie eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder Photovoltaik planen, ist die Erneuerung oft die Voraussetzung, weil der Netzbetreiber sonst nicht zustimmt.
Was kostet ein neuer Zählerschrank?
Für ein Einfamilienhaus liegt ein kompletter Zählerplatz mit Verteilung, Montage, Messung und Anmeldung meist zwischen 2.500 und 4.500 Euro brutto. Es hängt daran, ob die Zuleitung mit erneuert werden muss, wie viele Stromkreise dazukommen und ob Reserve für Wallbox und Wärmepumpe eingeplant wird. Diese Reserve gleich mitzubauen ist deutlich günstiger, als den Schrank in drei Jahren nochmal anzufassen.
Muss beim Zählerschranktausch der Strom abgestellt werden?
Ja, für den Umbautag. In der Regel ist die Anlage einen Arbeitstag stromlos. Wir stimmen den Termin vorher ab, damit Sie Kühlgeräte und Homeoffice einplanen können. Bei Bedarf richten wir einen provisorischen Kreis für Kühlschrank und Router ein.
Brauche ich für eine Wallbox eine Genehmigung?
Jede fest installierte Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, unabhängig von der Leistung. Ab 12 Kilovoltampere Anschlussleistung, das entspricht etwa 11 Kilowatt Wirkleistung, ist sie zusätzlich zustimmungspflichtig: Dann dürfen Sie erst nach der Freigabe in Betrieb nehmen. Die Anmeldung macht der eingetragene Elektrofachbetrieb, das können Sie nicht selbst erledigen. Rechnen Sie außerdem damit, dass die Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG geführt wird. Dafür bekommen Sie reduzierte Netzentgelte, der Netzbetreiber darf die Ladeleistung im Gegenzug in Ausnahmefällen vorübergehend absenken.
Kann ich in der Wohnung bleiben, während neu verkabelt wird?
Meistens ja. Wir arbeiten raumweise und schalten abends wieder auf, sodass Licht, Kühlschrank und Internet laufen. Staub und Schlitze in den Wänden lassen sich allerdings nicht vermeiden. Wenn ohnehin saniert wird, ist es angenehmer, die Elektroarbeiten in die leerstehende Phase zu legen.
Übernehmen Sie die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Ja, für alle Anlagen, die wir anschließen: Wärmepumpe, Zählerschrank, Wallbox und Photovoltaik. Diese Anmeldung kann der Eigentümer nicht selbst einreichen, sie läuft zwingend über einen im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetrieb. Wir kümmern uns um das Formular, die Rückfragen und die Inbetriebsetzungsanzeige. Bei einer Photovoltaikanlage kommt die Registrierung im Marktstammdatenregister dazu, dafür gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme. Planen Sie die Anmeldung früh ein: In der Praxis bestimmt die Freigabe des Netzbetreibers den Montagetermin, nicht der Handwerkerkalender.
Bekomme ich ein Prüfprotokoll?
Ja, bei jeder Neuinstallation und jeder Erweiterung. Das Protokoll nach DIN VDE 0100-600 enthält die tatsächlich gemessenen Werte für Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und die Auslösezeiten der Fehlerstromschutzschalter. Bewahren Sie es auf. Im Schadenfall ist es der Nachweis, dass die Anlage normgerecht errichtet wurde.