Wärmepumpe in Brandenburg, richtig ausgelegt.
Brandenburg ist ein Land der Einfamilienhäuser: 87 Prozent aller Wohngebäude sind Ein- oder Zweifamilienhäuser. Gleichzeitig heizen erst gut drei von hundert Haushalten mit einer Wärmepumpe. Für die meisten Häuser hier ist der Umstieg also keine Frage des Ob, sondern des Wann und des Wie.
- Heizlast raumweise nach DIN EN 12831, keine Faustformel
- Anmeldung bei E.DIS oder MITNETZ übernehmen wir
- Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll für die KfW
- Ausführung durch eingetragene Meisterbetriebe vor Ort
Viel Gas, wenig Wärmepumpe: die Ausgangslage in Brandenburg
Gas und Fernwärme zusammen versorgen rund 80 Prozent aller Wohnungen im Land, Heizöl kommt auf etwa 10 Prozent. Wärmepumpen, Solarthermie und Geothermie zusammen liegen bei 3,2 Prozent. Das ist zwar mehr als im Bundesdurchschnitt, aber gemessen an 705.000 Wohngebäuden immer noch wenig. Interessant wird es beim Blick auf den Neubau: Von den Wohnungen, die ab 2010 entstanden sind, wird bereits jede fünfte mit erneuerbarer Energie beheizt. Im Bestand steht der Umstieg also größtenteils noch bevor. Für Sie heißt das vor allem eines: Ihr Haus ist kein Sonderfall, sondern der Regelfall. Wir rechnen raumweise nach, welche Vorlauftemperatur es am kältesten Tag wirklich braucht. Liegt sie unter 55 Grad, arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich, ohne dass ein einziger Heizkörper getauscht werden muss. Wo doch etwas fehlt, sagen wir Ihnen vorher, welcher Raum betroffen ist und was der Tausch kostet.
Wärmeplanung und Förderung: was für Sie wirklich gilt
Zur kommunalen Wärmeplanung kursieren viele Halbwahrheiten, deshalb hier die Lage nüchtern. Nach dem Wärmeplanungsgesetz mussten Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. In Brandenburg trifft das auf genau eine Stadt zu: Potsdam. Alle übrigen Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit, und über 80 Prozent von ihnen dürfen das vereinfachte Verfahren nutzen. Wichtiger noch ist, was ein Wärmeplan für Ihre Förderung bedeutet, nämlich zunächst nichts. Die KfW schließt die Förderung einer Wärmepumpe nur dann aus, wenn Ihre Gemeinde einen Anschluss an ein Wärmenetz tatsächlich beschlossen und diesen Beschluss auch veröffentlicht hat, etwa durch eine Satzung mit Anschlusszwang. Ein Wärmeplan allein reicht dafür nicht, ein als Fernwärmegebiet dargestellter Bereich ebenfalls nicht. Ob für Ihr Grundstück ein solcher Beschluss vorliegt, prüfen wir vor dem Förderantrag bei Ihrer Gemeinde. Zur Förderung selbst: Die Heizungsförderung kommt vom Bund über die KfW, ein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen gibt es in Brandenburg nicht. Das Land fördert allerdings die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem zinsfreien Darlehen und einem Zuschuss, und die Richtlinie erlaubt die Kombination mit der KfW-Förderung ausdrücklich. Ob sich das für Ihr Vorhaben rechnet, hängt von Einkommensgrenzen und vom Umfang der Sanierung ab. Wir sagen Ihnen offen, wenn es nicht passt.
Den Papierkram mit dem Netzbetreiber machen wir.
In Brandenburg teilen sich im Wesentlichen zwei Netzbetreiber das Land: E.DIS Netz mit Sitz in Fürstenwalde versorgt den Norden, Osten und die Mitte, MITNETZ Strom den Süden. In Potsdam ist die Netzgesellschaft Potsdam zuständig. Jede Wärmepumpe muss dort angemeldet werden, und anmelden darf nur ein Betrieb, der im Installateurverzeichnis des jeweiligen Netzbetreibers eingetragen ist. Weil die Wärmepumpe mehr als 4,2 Kilowatt aufnimmt, gilt sie zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG. Diesen Papierkram übernehmen wir.
- Anmeldung der Wärmepumpe bei E.DIS Netz und MITNETZ Strom, inklusive Rückfragen.
- Zählerschrank, falls er erneuert werden muss, melden wir gleich mit an.
- Förderantrag rechtzeitig vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt der Zuschuss.
Von der ersten Frage bis zur laufenden Anlage.
Vier Schritte. Sie wissen an jeder Stelle, was als Nächstes passiert.
Ortstermin in Brandenburg
Wir sehen uns Heizung, Heizflächen und den möglichen Aufstellort an. Kostenlos und unverbindlich. Fotos vorab verkürzen den Termin.
Heizlast und Angebot
Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831, daraus die passende Gerätegröße. Sie bekommen ein Leistungsverzeichnis mit Festpreis, jede Position einzeln.
Förderantrag und Anmeldung
Der KfW-Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, darauf achten wir. Parallel läuft die Anmeldung beim Netzbetreiber (E.DIS Netz und MITNETZ Strom).
Montage und Einregulierung
Einbau, hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll und Einstellung der Heizkurve. Auf Wunsch danach Wartung mit Fernüberwachung.
In Brandenburg und Umgebung für Sie unterwegs.
In Brandenburg sind wir unter anderem in Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Falkensee, Bernau, Eberswalde, Königs Wusterhausen und Neuruppin im Einsatz.
Dazu im Umland: Berliner Speckgürtel, Uckermark, Lausitz und Prignitz.
Planung, Auslegung und Koordination laufen bei uns in Bielefeld. Ausgeführt wird vor Ort durch eingetragene Meisterbetriebe, jedes Gewerk von einem Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. So haben Sie einen Ansprechpartner statt fünf Firmen.
Das werden wir in Brandenburg oft gefragt.
Arbeiten Sie in Brandenburg selbst oder über Partner?
Planung, Auslegung und Koordination laufen bei uns. Die Ausführung übernehmen eingetragene Meisterbetriebe vor Ort, jedes Gewerk von einem Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. So haben Sie einen Ansprechpartner statt fünf Firmen.
Wer meldet die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an?
Das machen wir. Je nach Region ist das E.DIS Netz, MITNETZ Strom oder in Potsdam die Netzgesellschaft Potsdam. Anmelden darf nur ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb, und die Wärmepumpe gilt zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG. Beides gehört bei uns zum Auftrag.
Bekomme ich in einem Fernwärmegebiet keine Förderung mehr?
Das ist so pauschal nicht richtig. Die KfW schließt die Förderung nach ihrem Merkblatt nur aus, wenn und soweit Ihre Gemeinde eine Anschlussentscheidung getroffen und transparent gemacht hat. Ein laufender oder fertiger Wärmeplan genügt dafür nicht. Wir prüfen das für Ihr Grundstück, bevor der Antrag gestellt wird.
Fördert das Land Brandenburg meine Wärmepumpe?
Nicht direkt. Die Heizungsförderung kommt vom Bund über die KfW. Das Land fördert die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem zinsfreien Darlehen und einem Zuschuss. Die Richtlinie erlaubt die Kombination mit der KfW ausdrücklich, knüpft aber an Einkommensgrenzen an. Wir sehen uns das gemeinsam an.
Muss ich für eine Wärmepumpe alle Heizkörper tauschen?
In den meisten Fällen nicht. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur, die Ihr Haus am kältesten Tag braucht. Wir rechnen das raumweise durch und sagen Ihnen ehrlich, ob und welche Heizflächen wirklich zu klein sind. Oft sind es ein oder zwei Räume, nicht das ganze Haus.
Wärmepumpe in Brandenburg anfragen.
Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen in der Regel innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.