Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen, richtig ausgelegt.
Nordrhein-Westfalen ist das Gasland Nummer eins: Knapp 69 Prozent aller Wohnungen heizen mit Gas, mehr als in jedem anderen Bundesland. Zum Vergleich: In Bayern sind es 42 Prozent. Für Hauseigentümer heißt das vor allem eines: Der Umstieg steht hier häufiger bevor als anderswo.
- Heizlast raumweise nach DIN EN 12831, keine Faustformel
- Anmeldung bei Westnetz, RheinNetz oder Ihrem Stadtwerk übernehmen wir
- Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll für die KfW
- Unser Sitz ist in Bielefeld, in OWL sind wir täglich unterwegs
Gas im Westen, Öl im Osten: wo der Umstieg am meisten bringt
Das Landesstatistikamt hat für Nordrhein-Westfalen etwas Interessantes festgestellt: Ölheizungen stehen vor allem im Osten und Südwesten des Landes. Der Osten Nordrhein-Westfalens, das ist Ostwestfalen-Lippe, also genau unsere Heimatregion. Für Sie ist das eine gute Nachricht, denn eine Ölheizung ist der beste Kandidat für den Umstieg: Der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW gilt bei Öl ohne Altersgrenze, während er bei Gas erst greift, wenn die Anlage mindestens zwanzig Jahre alt ist. Landesweit dominiert dagegen Gas mit knapp 69 Prozent der Wohnungen, Fernwärme spielt mit 9,7 Prozent eine kleinere Rolle als im Bundesdurchschnitt. Zusammengerechnet werden 82,8 Prozent aller Wohnungen in Nordrhein-Westfalen fossil beheizt. Bei Gebäuden ab Baujahr 2010 sieht es schon anders aus, dort liegt der Anteil erneuerbarer Energie über 25 Prozent. Im Bestand steht der Umstieg also größtenteils noch bevor. Ob er bei Ihnen funktioniert, hängt nicht am Baujahr, sondern an der Vorlauftemperatur. Die rechnen wir raumweise nach, bevor irgendjemand über Geräte spricht.
Wärmeplanung und Förderung: was für Sie wirklich gilt
Nordrhein-Westfalen hat die kommunale Wärmeplanung mit einem eigenen Landesgesetz geregelt, dem Landeswärmeplanungsgesetz vom Dezember 2024. Planungsverantwortlich sind die Gemeinden, nicht die Kreise. Nordrhein-Westfalen hat mit dreißig der achtzig deutschen Großstädte die mit Abstand meisten Kommunen über 100.000 Einwohnern, für die die Frist 30. Juni 2026 galt. Kleinere Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit, unter 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Ein Wärmeplan allein ändert an Ihrer Förderung nichts. Die KfW schließt die Förderung einer Wärmepumpe nur dann aus, wenn Ihre Gemeinde einen Anschluss an ein Wärmenetz tatsächlich beschlossen und diesen Beschluss auch veröffentlicht hat, etwa durch eine Satzung mit Anschlusszwang. Ein als Fernwärmegebiet dargestellter Bereich genügt dafür nicht. Ob für Ihr Grundstück ein solcher Beschluss vorliegt, prüfen wir vor dem Förderantrag. Zur Förderung selbst muss man deutlich sein: Für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen Landeszuschuss. Das Programm progres.nrw kennt dafür schlicht keinen Fördertatbestand, Erdwärme wird erst ab drei Wohneinheiten gefördert. Die Heizungsförderung kommt also vollständig vom Bund über die KfW. Wer ohnehin umfassend saniert und die Einkommensgrenzen einhält, sollte sich allerdings die Eigentumsförderung des Landes ansehen: fünf Jahre zinsfrei, danach ein halbes Prozent, dazu ein Tilgungsnachlass von bis zu fünfzig Prozent. Der Antrag läuft nicht über eine Bank, sondern über Ihre Stadt oder Ihren Kreis.
Den Papierkram mit dem Netzbetreiber machen wir.
In Nordrhein-Westfalen ist Westnetz der größte Netzbetreiber, gleichzeitig der größte Verteilnetzbetreiber Deutschlands. Im Raum Köln ist RheinNetz zuständig, dazu kommen viele Stadtwerke mit eigenem Netz. Jede Wärmepumpe muss beim zuständigen Betreiber angemeldet werden, und anmelden darf nur ein Betrieb, der in dessen Installateurverzeichnis eingetragen ist. Weil die Wärmepumpe mehr als 4,2 Kilowatt aufnimmt, gilt sie zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG. Dafür gibt es im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt. Diesen Papierkram übernehmen wir, einschließlich der Wahl des für Sie günstigeren Moduls.
- Anmeldung der Wärmepumpe bei Westnetz und RheinNetz, inklusive Rückfragen.
- Zählerschrank, falls er erneuert werden muss, melden wir gleich mit an.
- Förderantrag rechtzeitig vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt der Zuschuss.
Von der ersten Frage bis zur laufenden Anlage.
Vier Schritte. Sie wissen an jeder Stelle, was als Nächstes passiert.
Ortstermin in Nordrhein-Westfalen
Wir sehen uns Heizung, Heizflächen und den möglichen Aufstellort an. Kostenlos und unverbindlich. Fotos vorab verkürzen den Termin.
Heizlast und Angebot
Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831, daraus die passende Gerätegröße. Sie bekommen ein Leistungsverzeichnis mit Festpreis, jede Position einzeln.
Förderantrag und Anmeldung
Der KfW-Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, darauf achten wir. Parallel läuft die Anmeldung beim Netzbetreiber (Westnetz und RheinNetz).
Montage und Einregulierung
Einbau, hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll und Einstellung der Heizkurve. Auf Wunsch danach Wartung mit Fernüberwachung.
In Nordrhein-Westfalen und Umgebung für Sie unterwegs.
In Nordrhein-Westfalen sind wir unter anderem in Bielefeld, Paderborn, Gütersloh, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Münster, Bochum, Wuppertal und Bonn im Einsatz.
Dazu im Umland: Ostwestfalen-Lippe, Ruhrgebiet, Rheinschiene, Münsterland und Sauerland.
Planung, Auslegung und Koordination laufen bei uns in Bielefeld. Ausgeführt wird vor Ort durch eingetragene Meisterbetriebe, jedes Gewerk von einem Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. So haben Sie einen Ansprechpartner statt fünf Firmen.
Das werden wir in Nordrhein-Westfalen oft gefragt.
Sie sitzen in Bielefeld. Kommen Sie auch nach Köln oder ins Ruhrgebiet?
Ja. Unser Sitz ist in Bielefeld, in Ostwestfalen sind wir täglich unterwegs. Für Vorhaben im übrigen Nordrhein-Westfalen arbeiten wir mit eingetragenen Meisterbetrieben vor Ort zusammen: Planung, Auslegung und Koordination bei uns, Ausführung durch einen Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. Für Ostwestfalen haben wir eigene Seiten mit den Besonderheiten vor Ort, etwa für Bielefeld, Gütersloh, Herford und Detmold.
Wer meldet die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an?
Das machen wir. In weiten Teilen des Landes ist Westnetz zuständig, im Raum Köln RheinNetz, dazu kommen viele Stadtwerke. Anmelden darf nur ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb. Die Wärmepumpe gilt zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG, dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Wir wählen das Modul, das für Sie günstiger ist.
Fördert das Land NRW meine Wärmepumpe?
Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus nicht. Das Landesprogramm progres.nrw kennt dafür keinen Fördertatbestand, Erdwärme wird erst ab drei Wohneinheiten gefördert. Die Heizungsförderung kommt vom Bund über die KfW. Wer umfassend saniert und die Einkommensgrenzen einhält, kann die Eigentumsförderung des Landes nutzen: fünf Jahre zinsfrei, Tilgungsnachlass bis fünfzig Prozent, Antrag bei Stadt oder Kreis.
Ich habe noch eine Ölheizung. Lohnt sich der Umstieg?
Gerade dann. Bei einer Ölheizung greift der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW ohne Altersgrenze, bei Gas erst ab zwanzig Jahren Betriebszeit. Ölheizungen stehen laut Landesstatistik vor allem im Osten Nordrhein-Westfalens, also in unserer Region. Wichtig ist nur: Die alte Anlage muss beim Austausch noch funktionstüchtig sein, sonst entfällt der Bonus.
Bekomme ich in einem Fernwärmegebiet keine Förderung mehr?
Das ist so pauschal nicht richtig. Die KfW schließt die Förderung nach ihrem Merkblatt nur aus, wenn und soweit Ihre Gemeinde eine Anschlussentscheidung getroffen und transparent gemacht hat. Ein Wärmeplan allein genügt dafür nicht. Nordrhein-Westfalen hat ohnehin einen unterdurchschnittlichen Fernwärmeanteil von 9,7 Prozent. Wir prüfen das für Ihr Grundstück, bevor der Antrag gestellt wird.
Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen anfragen.
Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen in der Regel innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.