Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern

Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern, richtig ausgelegt.

Mecklenburg-Vorpommern hat den jüngsten Gebäudebestand der ostdeutschen Länder: Fast vier von zehn Wohngebäuden sind nach 1990 entstanden. Gleichzeitig heizen noch rund 72 Prozent mit Gas oder Öl. Für viele Häuser hier ist der Umstieg technisch einfacher, als die Eigentümer vermuten.

  • Heizlast raumweise nach DIN EN 12831, keine Faustformel
  • Anmeldung bei E.DIS oder WEMAG Netz übernehmen wir
  • Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll für die KfW
  • Ausführung durch eingetragene Meisterbetriebe vor Ort
Buderus Luft-Wasser-Wärmepumpe auf einem Fundament im Vorgarten eines Einfamilienhauses
39 %der Wohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern sind nach 1990 gebaut
Vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern

Junger Gebäudebestand, wenig Fernwärme: gute Voraussetzungen

Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich von den übrigen ostdeutschen Ländern: 38,6 Prozent der Wohngebäude sind nach 1990 entstanden, im Bundesschnitt sind es 28,7 Prozent. Häuser aus dieser Zeit haben meist ordentliche Dämmung und Heizkörper, die für niedrigere Vorlauftemperaturen ausgelegt sind. Das ist genau die Ausgangslage, die eine Wärmepumpe braucht. Gas und Öl zusammen versorgen rund 72 Prozent der Wohngebäude, etwas weniger als im Bundesdurchschnitt von 78,6 Prozent. Fernwärme liegt bei 13,9 Prozent und damit über dem Bundeswert, konzentriert sich aber auf die Städte. Im ländlichen Raum, und das ist der größte Teil des Landes, führt am eigenen Wärmeerzeuger ohnehin kein Weg vorbei. Ob eine Wärmepumpe bei Ihnen wirtschaftlich läuft, hängt an einer einzigen Zahl: der Vorlauftemperatur, die Ihr Haus am kältesten Tag braucht. Bleibt sie unter 55 Grad, passt es. Wir rechnen das raumweise nach DIN EN 12831 durch und prüfen jeden Heizkörper einzeln, bevor irgendjemand über Geräte spricht.

Aufgeräumter Technikraum mit Wärmepumpen-Inneneinheit, Speicher und Verteiler
Aus der Praxis

Wärmeplanung und Förderung: was für Sie wirklich gilt

Bei der Wärmeplanung ist Mecklenburg-Vorpommern ein Sonderfall. Das Land hat kein eigenes Ausführungsgesetz erlassen, sondern die Kommunalverfassung geändert: Amtsangehörige Gemeinden sollen die Aufgabe auf das Amt übertragen, das dann einen gemeinsamen Plan für alle Gemeinden aufstellt. Bei 724 Gemeinden und nur zwei kreisfreien Städten ist das nachvollziehbar. Die Regelung greift allerdings erst, wenn eine Landesverordnung die Aufgabe tatsächlich überträgt, und eine solche Verordnung ist bislang nicht in Kraft. Nur Rostock liegt über 100.000 Einwohnern, Schwerin verfehlt die Schwelle knapp und hat damit bis Mitte 2028 Zeit. Für Ihre Förderung heißt das: Ein Anschlusszwang an ein Wärmenetz ist in Mecklenburg-Vorpommern derzeit die absolute Ausnahme. Die KfW schließt die Förderung einer Wärmepumpe nur dann aus, wenn Ihre Gemeinde einen Anschluss beschlossen und diesen Beschluss veröffentlicht hat. Ein Fernwärmegebiet im Plan genügt dafür nicht. Beim Geld wird es interessant. Einen Landeszuschuss für Wärmepumpen gibt es nicht, die Heizungsförderung kommt vom Bund über die KfW. Das Land fördert aber die Modernisierung von Wohngebäuden mit einem Darlehen, das bis zur vollständigen Tilgung zinsfrei bleibt, und erlässt am Ende ein Viertel der Darlehenssumme. Bis zu 155.630 Euro je Wohnung sind möglich, höchstens 1.950 Euro je Quadratmeter. Die Kombination mit der KfW-Förderung ist vorgesehen, die Summe aller öffentlichen Mittel soll 80 Prozent der Gesamtausgaben nicht übersteigen. Drei Dinge müssen Sie dabei wissen. Erstens: Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist die Förderung einkommensabhängig, es gelten die Grenzen der Einkommensgrenzenverordnung des Landes. Zweitens: Das Darlehen beginnt erst bei 20.000 Euro, und das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein. Und drittens, das ist das Wichtigste: Die Richtlinie läuft nach derzeitigem Stand zum 31. Dezember 2026 aus. Ob sie verlängert wird, ist offen. Wer sie nutzen will, sollte den Antrag rechtzeitig stellen, und zwar bevor irgendein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben ist.

Netzanmeldung

Den Papierkram mit dem Netzbetreiber machen wir.

In Mecklenburg-Vorpommern teilen sich im Wesentlichen zwei Netzbetreiber das Land: E.DIS Netz mit Sitz in Fürstenwalde versorgt den Osten, WEMAG Netz aus Schwerin den Westen mit rund 8.700 Quadratkilometern. Dazu kommen einzelne Stadtwerke. Jede Wärmepumpe muss beim zuständigen Betreiber angemeldet werden, und anmelden darf nur ein Betrieb, der in dessen Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die Verzeichnisse sind getrennt, wer landesweit arbeitet, braucht beide. Weil die Wärmepumpe mehr als 4,2 Kilowatt aufnimmt, gilt sie zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG. Diesen Papierkram übernehmen wir.

  • Anmeldung der Wärmepumpe bei E.DIS Netz und WEMAG Netz, inklusive Rückfragen.
  • Zählerschrank, falls er erneuert werden muss, melden wir gleich mit an.
  • Förderantrag rechtzeitig vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt der Zuschuss.
Fertig verdrahteter Zählerschrank mit Fehlerstromschutzschaltern und Platz für Erweiterungen
So läuft es ab

Von der ersten Frage bis zur laufenden Anlage.

Vier Schritte. Sie wissen an jeder Stelle, was als Nächstes passiert.

Ortstermin in Mecklenburg-Vorpommern

Wir sehen uns Heizung, Heizflächen und den möglichen Aufstellort an. Kostenlos und unverbindlich. Fotos vorab verkürzen den Termin.

Heizlast und Angebot

Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831, daraus die passende Gerätegröße. Sie bekommen ein Leistungsverzeichnis mit Festpreis, jede Position einzeln.

Förderantrag und Anmeldung

Der KfW-Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, darauf achten wir. Parallel läuft die Anmeldung beim Netzbetreiber (E.DIS Netz und WEMAG Netz).

Montage und Einregulierung

Einbau, hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll und Einstellung der Heizkurve. Auf Wunsch danach Wartung mit Fernüberwachung.

Einsatzgebiet

In Mecklenburg-Vorpommern und Umgebung für Sie unterwegs.

In Mecklenburg-Vorpommern sind wir unter anderem in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund, Wismar, Güstrow, Waren an der Müritz, Anklam und Parchim im Einsatz.

Dazu im Umland: Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern, Rügen und Usedom.

Planung, Auslegung und Koordination laufen bei uns in Bielefeld. Ausgeführt wird vor Ort durch eingetragene Meisterbetriebe, jedes Gewerk von einem Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. So haben Sie einen Ansprechpartner statt fünf Firmen.

Häufige Fragen

Das werden wir in Mecklenburg-Vorpommern oft gefragt.

Arbeiten Sie in Mecklenburg-Vorpommern selbst oder über Partner?

Planung, Auslegung und Koordination laufen bei uns. Die Ausführung übernehmen eingetragene Meisterbetriebe vor Ort, jedes Gewerk von einem Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. So haben Sie einen Ansprechpartner statt fünf Firmen.

Fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern meine Wärmepumpe?

Einen Landeszuschuss speziell für Wärmepumpen gibt es nicht, die Heizungsförderung kommt vom Bund über die KfW. Das Land fördert aber die Modernisierung von Wohngebäuden mit einem zinsfreien Darlehen und erlässt am Ende ein Viertel der Summe. Bei selbstgenutztem Eigentum ist das einkommensabhängig, und die Richtlinie läuft nach derzeitigem Stand Ende 2026 aus. Ob Sie dazugehören, sehen wir uns gemeinsam an, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wer meldet die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an?

Das machen wir. Im Osten des Landes ist E.DIS zuständig, im Westen WEMAG Netz, dazu kommen einzelne Stadtwerke. Anmelden darf nur ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb, und die Verzeichnisse der beiden Betreiber sind getrennt. Die Wärmepumpe gilt zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG. Beides gehört bei uns zum Auftrag.

Mein Haus ist von 1998. Ist das gut oder schlecht für eine Wärmepumpe?

Gut. Häuser aus den Neunzigern haben meist ordentliche Dämmung und Heizkörper, die nicht mehr für 70 Grad ausgelegt sind. In Mecklenburg-Vorpommern sind fast vier von zehn Wohngebäuden nach 1990 entstanden, deutlich mehr als im Bundesschnitt. Sicher sagen können wir es erst nach der raumweisen Heizlastberechnung, aber die Ausgangslage ist überdurchschnittlich.

Bekomme ich in einem Fernwärmegebiet keine Förderung mehr?

Das ist so pauschal nicht richtig, und in Mecklenburg-Vorpommern besonders selten. Die KfW schließt die Förderung nur aus, wenn Ihre Gemeinde einen Anschluss beschlossen und veröffentlicht hat. Da das Land die Wärmeplanung noch nicht verbindlich übertragen hat, gibt es solche Beschlüsse bisher kaum. Wir prüfen das trotzdem für Ihr Grundstück, bevor der Antrag gestellt wird.

Ihre Anfrage

Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern anfragen.

Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen in der Regel innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Fotos des Heizungsraums oder der Heizkörper können Sie uns anschließend per E-Mail oder WhatsApp nachreichen, das beschleunigt die Einschätzung deutlich.