Wärmepumpe in Sachsen

Wärmepumpe in Sachsen, richtig ausgelegt.

Sachsen hat den ältesten Gebäudebestand Deutschlands: Über die Hälfte aller Gebäude wurde vor 1949 errichtet. Gleichzeitig stehen rund 163.000 Ölheizungen und 468.000 Gasheizungen nur etwa 41.000 Anlagen gegenüber, die mit Umweltwärme arbeiten. Der Umstieg steht hier für die allermeisten Häuser noch bevor.

  • Heizlast raumweise nach DIN EN 12831, keine Faustformel
  • Anmeldung bei MITNETZ, SachsenNetze oder Ihrem Stadtnetz übernehmen wir
  • Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll für die KfW
  • Ausführung durch eingetragene Meisterbetriebe vor Ort
Buderus Luft-Wasser-Wärmepumpe auf einem Fundament im Vorgarten eines Einfamilienhauses
73 %der Wohngebäude in Sachsen sind Ein- oder Zweifamilienhäuser
Vor Ort in Sachsen

Der älteste Gebäudebestand Deutschlands, und was das bedeutet

Über die Hälfte aller sächsischen Gebäude wurde vor 1949 gebaut, mehr als in jedem anderen Bundesland. Zugleich sind 72,65 Prozent der Wohngebäude Ein- oder Zweifamilienhäuser. Das klingt nach einer schwierigen Ausgangslage für Wärmepumpen, ist aber differenzierter. Alte Häuser haben fast immer großzügig bemessene Heizkörper, weil sie für Vorlauftemperaturen von 70 Grad und mehr ausgelegt wurden. Diese Überdimensionierung ist heute ein Vorteil: Je größer die Heizfläche, desto niedriger die nötige Vorlauftemperatur, und desto wirtschaftlicher läuft die Wärmepumpe. Der Bestand in Zahlen: rund 468.000 Gebäude heizen mit Gas, 163.000 mit Öl, aber nur etwa 41.000 mit Solarthermie, Geothermie oder Wärmepumpe zusammengenommen. Gerade die Ölheizungen sind interessant, denn bei Öl gewährt die KfW den Klimageschwindigkeitsbonus ohne Altersgrenze, während er bei Gas erst nach zwanzig Jahren Betriebszeit greift. Eine Bedingung gibt es: Die alte Anlage muss beim Austausch noch funktionstüchtig sein. Ob es bei Ihnen reicht, lässt sich nicht am Baujahr ablesen. Wir ermitteln die Heizlast raumweise nach DIN EN 12831 und prüfen jeden Heizkörper einzeln gegen die Fläche, die er abdecken muss.

Technikraum mit Wärmepumpen-Inneneinheit, Pufferspeicher und gedämmten Leitungen
Aus der Praxis

Wärmeplanung und Förderung: was für Sie wirklich gilt

Sachsen hat die kommunale Wärmeplanung mit zwei eigenen Rechtsakten geregelt, einer Verordnung und einem Unterstützungsgesetz, beide aus dem Sommer 2025. Planungsverantwortlich sind die Gemeinden, und zwar als Pflichtaufgabe; eine Übertragung auf die Landkreise ist nicht vorgesehen. Drei Städte liegen über 100.000 Einwohnern und mussten ihren Plan bis Ende Juni 2026 vorlegen: Leipzig, Dresden und Chemnitz. Alle übrigen Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit, unter 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Ein Wärmeplan allein ändert an Ihrer Förderung nichts. Die KfW schließt die Förderung einer Wärmepumpe nur dann aus, wenn Ihre Gemeinde einen Anschluss an ein Wärmenetz tatsächlich beschlossen und diesen Beschluss auch veröffentlicht hat. Das ist in Sachsen relevant, weil der Fernwärmeanteil mit rund 28 Prozent der Wohnungen deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Ein Fernwärmegebiet im Plan ist aber noch kein Ausschlussgrund. Wir prüfen für Ihr Grundstück, ob ein solcher Beschluss vorliegt, bevor der Förderantrag gestellt wird. Bei der Förderung muss man in Sachsen deutlich sein: Einen Landeszuschuss für Wärmepumpen gibt es nicht. Die Sächsische Aufbaubank bietet einen Ergänzungskredit für klimafreundliches Wohnen an, bei dem die Bundesförderung ausdrücklich vorrangig bleibt. Die Heizungsförderung kommt also über die KfW, das Landesdarlehen kann den Eigenanteil finanzieren. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, rechnen wir konkret durch, bevor Sie etwas unterschreiben.

Netzanmeldung

Den Papierkram mit dem Netzbetreiber machen wir.

In Sachsen teilen sich mehrere Netzbetreiber das Land: MITNETZ Strom versorgt den Westen und die Fläche, SachsenNetze die Stadt Dresden und Ostsachsen, dazu kommen Netz Leipzig und inetz in Chemnitz. Eine Besonderheit erleichtert die Arbeit erheblich: In Ostsachsen gibt es ein gemeinsames Installateurverzeichnis von fünfzehn Netzbetreibern, eine Eintragung gilt im gesamten Gebiet. Im MITNETZ-Gebiet ist eine eigene Eintragung nötig. Weil die Wärmepumpe mehr als 4,2 Kilowatt aufnimmt, gilt sie zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG, wofür es ein reduziertes Netzentgelt gibt. Die Anmeldung übernehmen wir.

  • Anmeldung der Wärmepumpe bei MITNETZ Strom und SachsenNetze, inklusive Rückfragen.
  • Zählerschrank, falls er erneuert werden muss, melden wir gleich mit an.
  • Förderantrag rechtzeitig vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt der Zuschuss.
Fertig verdrahteter Zählerschrank mit Fehlerstromschutzschaltern und Platz für Erweiterungen
So läuft es ab

Von der ersten Frage bis zur laufenden Anlage.

Vier Schritte. Sie wissen an jeder Stelle, was als Nächstes passiert.

Ortstermin in Sachsen

Wir sehen uns Heizung, Heizflächen und den möglichen Aufstellort an. Kostenlos und unverbindlich. Fotos vorab verkürzen den Termin.

Heizlast und Angebot

Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831, daraus die passende Gerätegröße. Sie bekommen ein Leistungsverzeichnis mit Festpreis, jede Position einzeln.

Förderantrag und Anmeldung

Der KfW-Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, darauf achten wir. Parallel läuft die Anmeldung beim Netzbetreiber (MITNETZ Strom und SachsenNetze).

Montage und Einregulierung

Einbau, hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll und Einstellung der Heizkurve. Auf Wunsch danach Wartung mit Fernüberwachung.

Einsatzgebiet

In Sachsen und Umgebung für Sie unterwegs.

In Sachsen sind wir unter anderem in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Görlitz, Bautzen, Freiberg, Pirna und Meißen im Einsatz.

Dazu im Umland: Erzgebirge, Vogtland, Oberlausitz, Sächsische Schweiz und Leipziger Land.

Planung, Auslegung und Koordination laufen bei uns in Bielefeld. Ausgeführt wird vor Ort durch eingetragene Meisterbetriebe, jedes Gewerk von einem Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. So haben Sie einen Ansprechpartner statt fünf Firmen.

Häufige Fragen

Das werden wir in Sachsen oft gefragt.

Arbeiten Sie in Sachsen selbst oder über Partner?

Planung, Auslegung und Koordination laufen bei uns. Die Ausführung übernehmen eingetragene Meisterbetriebe vor Ort, jedes Gewerk von einem Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. So haben Sie einen Ansprechpartner statt fünf Firmen.

Mein Haus ist von 1920. Geht da eine Wärmepumpe?

Oft besser als gedacht. Über die Hälfte aller sächsischen Gebäude ist älter als 1949, und die Heizkörper aus dieser Zeit sind meist für 70 Grad ausgelegt und deshalb deutlich größer, als sie heute sein müssten. Genau diese Reserve braucht eine Wärmepumpe. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur am kältesten Tag, und die rechnen wir raumweise nach.

Fördert das Land Sachsen meine Wärmepumpe?

Einen Landeszuschuss gibt es nicht. Die Sächsische Aufbaubank bietet einen Ergänzungskredit für klimafreundliches Wohnen, bei dem die Bundesförderung ausdrücklich vorrangig bleibt. Die eigentliche Heizungsförderung kommt also von der KfW, das Landesdarlehen kann den Eigenanteil finanzieren. Wir rechnen beides für Ihr Vorhaben durch.

Ich habe noch eine Ölheizung. Lohnt sich der Umstieg?

Gerade dann. In Sachsen stehen rund 163.000 Ölheizungen, und bei Öl gewährt die KfW den Klimageschwindigkeitsbonus ohne Altersgrenze. Bei Gas greift er erst nach zwanzig Jahren Betriebszeit. Wichtig: Die alte Anlage muss beim Austausch noch funktionstüchtig sein. Wer wartet, bis der Kessel ausfällt, verliert den Bonus.

Bekomme ich in einem Fernwärmegebiet keine Förderung mehr?

Das ist so pauschal nicht richtig, auch wenn Sachsen einen überdurchschnittlichen Fernwärmeanteil hat. Die KfW schließt die Förderung nach ihrem Merkblatt nur aus, wenn und soweit Ihre Gemeinde eine Anschlussentscheidung getroffen und transparent gemacht hat. Ein Wärmeplan allein genügt dafür nicht. Wir prüfen das für Ihr Grundstück vor dem Antrag.

Ihre Anfrage

Wärmepumpe in Sachsen anfragen.

Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen in der Regel innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Fotos des Heizungsraums oder der Heizkörper können Sie uns anschließend per E-Mail oder WhatsApp nachreichen, das beschleunigt die Einschätzung deutlich.