Wärmepumpe in Hessen

Wärmepumpe in Hessen, richtig ausgelegt.

Zwei Drittel aller hessischen Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1980. Das klingt zunächst nach einem Hindernis, ist aber oft das Gegenteil: Häuser aus diesen Jahrzehnten haben meist großzügig bemessene Heizkörper, und genau diese Reserve macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe möglich, ohne dass alles herausgerissen werden muss.

  • Heizlast raumweise nach DIN EN 12831, keine Faustformel
  • Anmeldung bei Syna, EAM Netz oder NRM übernehmen wir
  • Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll für die KfW
  • Ausführung durch eingetragene Meisterbetriebe vor Ort
Luft-Wasser-Wärmepumpe auf Betonsockeln an der Hausfassade, Kiesbett unter dem Gerät
66 %der Wohngebäude in Hessen wurden vor 1980 gebaut
Vor Ort in Hessen

Altbau ist kein Ausschlussgrund, sondern eine Rechenaufgabe

66 Prozent der hessischen Wohngebäude wurden vor 1980 errichtet. Wer das hört, denkt oft zuerst an schlechte Dämmung und hohe Vorlauftemperaturen. In der Praxis ist die Lage meist besser als befürchtet, denn Heizkörper aus dieser Zeit sind häufig für 70 Grad ausgelegt und deshalb deutlich größer, als sie heute sein müssten. Diese Überdimensionierung ist genau das, was eine Wärmepumpe braucht. Ob es bei Ihnen reicht, lässt sich nicht am Baujahr ablesen, sondern nur rechnen. Wir ermitteln die Heizlast raumweise nach DIN EN 12831 und prüfen jeden Heizkörper einzeln gegen die Fläche, die er abdecken muss. Bleibt die nötige Vorlauftemperatur unter 55 Grad, arbeitet die Wärmepumpe wirtschaftlich. Wo ein Raum aus der Reihe fällt, sagen wir Ihnen vorher, welcher es ist und was ein größerer Heizkörper dort kostet. Das ist ehrlicher, als hinterher festzustellen, dass es im Februar im Wohnzimmer nicht warm wird.

Aufgeräumter Technikraum mit Wärmepumpen-Inneneinheit, Speicher und Verteiler
Aus der Praxis

Wärmeplanung und Förderung: was für Sie wirklich gilt

Hessen hat die kommunale Wärmeplanung mit einer eigenen Verordnung vom November 2025 geregelt. Planungsverantwortlich sind die Gemeinden, die obere Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Fünf hessische Städte lagen über 100.000 Einwohnern und mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Für Ihre Förderung ist dabei ein Punkt entscheidend: Ein Wärmeplan ist eine Planung, keine Entscheidung. Die KfW schließt die Förderung einer Wärmepumpe nur dann aus, wenn Ihre Gemeinde einen Anschluss an ein Wärmenetz tatsächlich beschlossen und diesen Beschluss auch veröffentlicht hat. Ein als Fernwärmegebiet dargestellter Bereich genügt dafür nicht. Die Stadt Offenbach hat das bei der Veröffentlichung ihres Wärmeplans ausdrücklich klargestellt. Ob für Ihr Grundstück eine solche Entscheidung vorliegt, prüfen wir vor dem Förderantrag. Zur Förderung selbst muss man in Hessen deutlich sein: Ein Landesprogramm für Wärmepumpen gibt es nicht, ebenso wenig für Zählerschränke oder Wallboxen bei Privatkunden. Die Heizungsförderung kommt vollständig vom Bund über die KfW. Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage plant, sollte allerdings das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank kennen: bis 20 Kilowatt Leistung, zwischen 10.000 und 50.000 Euro, bis zu 90 Prozent der Investition, mit Landeszuschuss auf den Zins. Der Batteriespeicher ist ausdrücklich mitfinanzierbar, und die Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist nach den Programmbedingungen zulässig.

Netzanmeldung

Den Papierkram mit dem Netzbetreiber machen wir.

In Hessen sind mehrere Netzbetreiber zuständig: Syna ist der größte Flächennetzbetreiber, EAM Netz deckt Nord- und Mittelhessen mit siebzehn Standorten ab, NRM ist für Frankfurt und das Umland zuständig, Avacon für den Südhessen-Rand. Jede Wärmepumpe muss beim zuständigen Betreiber angemeldet werden, und anmelden darf nur ein Betrieb, der in dessen Installateurverzeichnis eingetragen ist. Weil die Wärmepumpe mehr als 4,2 Kilowatt aufnimmt, gilt sie zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG. Diesen Papierkram übernehmen wir.

  • Anmeldung der Wärmepumpe bei Syna, EAM Netz und NRM, inklusive Rückfragen.
  • Zählerschrank, falls er erneuert werden muss, melden wir gleich mit an.
  • Förderantrag rechtzeitig vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt der Zuschuss.
Fertig verdrahteter Zählerschrank mit Fehlerstromschutzschaltern und Platz für Erweiterungen
So läuft es ab

Von der ersten Frage bis zur laufenden Anlage.

Vier Schritte. Sie wissen an jeder Stelle, was als Nächstes passiert.

Ortstermin in Hessen

Wir sehen uns Heizung, Heizflächen und den möglichen Aufstellort an. Kostenlos und unverbindlich. Fotos vorab verkürzen den Termin.

Heizlast und Angebot

Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831, daraus die passende Gerätegröße. Sie bekommen ein Leistungsverzeichnis mit Festpreis, jede Position einzeln.

Förderantrag und Anmeldung

Der KfW-Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, darauf achten wir. Parallel läuft die Anmeldung beim Netzbetreiber (Syna, EAM Netz und NRM).

Montage und Einregulierung

Einbau, hydraulischer Abgleich mit VdZ-Protokoll und Einstellung der Heizkurve. Auf Wunsch danach Wartung mit Fernüberwachung.

Einsatzgebiet

In Hessen und Umgebung für Sie unterwegs.

In Hessen sind wir unter anderem in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda und Rüsselsheim im Einsatz.

Dazu im Umland: Rhein-Main-Gebiet, Taunus, Vogelsberg und Nordhessen.

Planung, Auslegung und Koordination laufen bei uns in Bielefeld. Ausgeführt wird vor Ort durch eingetragene Meisterbetriebe, jedes Gewerk von einem Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. So haben Sie einen Ansprechpartner statt fünf Firmen.

Häufige Fragen

Das werden wir in Hessen oft gefragt.

Arbeiten Sie in Hessen selbst oder über Partner?

Planung, Auslegung und Koordination laufen bei uns. Die Ausführung übernehmen eingetragene Meisterbetriebe vor Ort, jedes Gewerk von einem Meister seines Fachs, der dafür unterschreibt. Die Abnahme machen wieder wir. So haben Sie einen Ansprechpartner statt fünf Firmen.

Wer meldet die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an?

Das machen wir. Je nach Region ist das Syna, EAM Netz, NRM oder Avacon. Anmelden darf nur ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb, und die Wärmepumpe gilt zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG. Beides gehört bei uns zum Auftrag.

Mein Haus ist von 1968. Geht da überhaupt eine Wärmepumpe?

Meistens ja. Zwei Drittel aller hessischen Wohngebäude sind älter als 1980, und gerade die Heizkörper aus dieser Zeit sind oft großzügig bemessen. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, die Ihr Haus am kältesten Tag braucht. Das rechnen wir raumweise nach, bevor irgendjemand über Geräte spricht.

Fördert das Land Hessen meine Wärmepumpe?

Nein. Für Wärmepumpen gibt es in Hessen kein Landesprogramm, die Heizungsförderung kommt vollständig vom Bund über die KfW. Wenn Sie zusätzlich Photovoltaik planen, gibt es das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank mit vergünstigtem Zins, in das auch der Batteriespeicher hineinzählt.

Bekomme ich in einem Fernwärmegebiet keine Förderung mehr?

Das ist so pauschal nicht richtig. Die KfW schließt die Förderung nach ihrem Merkblatt nur aus, wenn und soweit Ihre Gemeinde eine Anschlussentscheidung getroffen und transparent gemacht hat. Ein Wärmeplan allein genügt dafür nicht. Wir prüfen das für Ihr Grundstück, bevor der Antrag gestellt wird.

Ihre Anfrage

Wärmepumpe in Hessen anfragen.

Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen in der Regel innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Fotos des Heizungsraums oder der Heizkörper können Sie uns anschließend per E-Mail oder WhatsApp nachreichen, das beschleunigt die Einschätzung deutlich.