Ein Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen schwarz auf weiß, welche Maßnahme an Ihrem Haus wann den größten Effekt hat und was sie kostet. Die Beratung fördert die BAFA mit 50 Prozent, und auf spätere Maßnahmen an Dach, Fassade und Fenstern gibt es 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss.
Der häufigste teure Fehler beim Sanieren ist nicht die falsche Technik, sondern die falsche Reihenfolge. Wer zuerst die Heizung tauscht und danach das Dach dämmt, hat eine Wärmepumpe gekauft, die für das gedämmte Haus zu groß ist. Sie läuft dann dauernd an und aus, verbraucht mehr Strom als nötig und hält kürzer.
Andersherum stimmt es: erst die Hülle dichter machen, dann die Heizlast neu berechnen, dann die Anlage danach auslegen. Der Unterschied sind schnell mehrere tausend Euro, bei den Anschaffungskosten und bei jeder Jahresabrechnung danach.
Die Beratung selbst wird gefördert. Und wer sie gemacht hat, bekommt bei der anschließenden Sanierung mehr, weil sich Fördersatz und Höchstgrenze erhöhen.
Die BAFA übernimmt die Hälfte des Honorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Den Antrag stellen wir vor Beginn.
Bei Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik steigt der Fördersatz von 15 auf 20 Prozent. Der Bonus greift ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro.
Mit Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit. Das ist meist der größere Hebel als die 5 Prozentpunkte selbst.
Damit Sie es vorher wissen: Beim reinen Heizungstausch über die KfW gibt es den iSFP-Bonus nicht. Dort zählen Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Wenn Sie ausschließlich die Heizung erneuern wollen, sagen wir Ihnen offen, dass sich die Beratung dafür allein nicht lohnt.
Fördersätze geprüft am 16.09.2026 an den amtlichen Quellen bafa.de und kfw.de. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist der Stand bei Antragstellung.
Vier Schritte, meist über drei bis fünf Wochen.
Wir beantragen die Förderung bei der BAFA, bevor irgendetwas beginnt. Das ist Pflicht: Wer vorher startet, verliert den Zuschuss.
Zwei bis drei Stunden am Gebäude: Bauteile, Dämmung, Fenster, Heizung, Verbräuche der letzten Jahre. Dazu Fotos und Maße. Halten Sie Ihre Heizkostenabrechnungen bereit.
Das Gebäude wird rechnerisch abgebildet. Daraus entstehen Varianten: Was bringt welche Maßnahme, was kostet sie, was spart sie im Jahr, in welcher Reihenfolge.
Sie bekommen den iSFP schriftlich und wir gehen ihn gemeinsam durch. Danach wissen Sie, was als Nächstes ansteht und was es kostet, mit und ohne Förderung.
Aufnahme, Berechnung, Maßnahmenplan mit Reihenfolge, Kosten und Einsparung. Zwei Teile: einer für Sie, einer für den Handwerker.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Verkauf und Vermietung, mit den Kennwerten, die in die Anzeige gehören.
BAFA für die Beratung, KfW für Heizung und Sanierung, dazu die Landesprogramme. Wir stellen die Anträge und halten die Fristen ein.
Raumweise nach DIN EN 12831, Grundlage für die Auslegung der Wärmepumpe und den hydraulischen Abgleich.
Bei größeren Vorhaben begleitet der Energieberater die Ausführung und bestätigt am Ende die Umsetzung gegenüber dem Fördergeber.
Was im Fahrplan steht, können wir anschließend selbst bauen: Wärmepumpe, Lüftung, Elektro. Müssen wir aber nicht, der Plan gehört Ihnen.
Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen in der Regel innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung.
Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegt das Honorar meist zwischen 1.300 und 1.900 Euro, abhängig von Größe und Zustand des Gebäudes. Die BAFA übernimmt davon 50 Prozent, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Ihr Eigenanteil liegt damit meist bei 700 bis 1.250 Euro. Den Antrag stellen wir vor Beginn, Sie bekommen den Zuschuss direkt.
Ein iSFP ist ein schriftlicher Plan, der Ihr Haus aufnimmt und zeigt, welche Maßnahme wann sinnvoll ist und was sie bringt. Er besteht aus zwei Teilen: einem Überblick für Sie mit Ampelgrafik und Kostenschätzung, und einem technischen Teil für den Handwerker. Der Kern ist die Reihenfolge. Wer zuerst die Heizung tauscht und danach dämmt, hat eine zu große Heizung gekauft. Andersherum stimmt es.
Ja, aber nicht überall. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte, von 15 auf 20 Prozent. Wichtiger noch: Die förderfähigen Höchstkosten verdoppeln sich von 30.000 auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der Bonus greift ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro. Beim Heizungstausch über die KfW gibt es diesen Bonus dagegen nicht, dort zählen Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.
Dann ehrlich: eher nicht. Der iSFP-Bonus gilt für den Heizungstausch nicht, und die KfW-Förderung bekommen Sie auch ohne Beratung. Sinnvoll wird es, sobald Fenster, Dach, Fassade oder Kellerdecke mit im Spiel sind, oder wenn Sie über mehrere Jahre in Schritten sanieren wollen. Genau dafür ist der Plan gemacht. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich das in Ihrem Fall rechnet.
Die geplanten Maßnahmen können Sie über Jahre hinweg umsetzen, der Plan bleibt gültig. Sie müssen also nicht alles auf einmal machen, sondern können dann sanieren, wenn Geld da ist oder ein Bauteil ohnehin fällig wird. Ändert sich grundlegend etwas am Gebäude, lohnt eine Fortschreibung.
Einen Energieausweis brauchen Sie, wenn Sie verkaufen oder vermieten. Beim Verkauf muss er spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und in der Anzeige müssen die Kennwerte stehen. Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis, der auf den Abrechnungen der letzten drei Jahre beruht, und den Bedarfsausweis, der das Gebäude rechnerisch bewertet. Bei Häusern mit bis zu vier Wohnungen und Baujahr vor 1978 ist der Bedarfsausweis Pflicht, wenn nicht nachträglich gedämmt wurde. Wir stellen beide aus.
Ein Verbrauchsausweis liegt bei etwa 100 bis 250 Euro, ein Bedarfsausweis bei etwa 300 bis 600 Euro, weil dafür das Gebäude aufgenommen und gerechnet werden muss. Wenn wir ohnehin einen Sanierungsfahrplan für Sie erstellen, sind die nötigen Daten schon da und der Bedarfsausweis kostet deutlich weniger.
Wir arbeiten mit einem Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt ist. Diese Eintragung ist Voraussetzung dafür, dass die BAFA die Beratung fördert und dass der iSFP später bei der Förderung anerkannt wird. Eine Beratung von jemandem ohne diese Zulassung ist nicht förderfähig, egal wie gut sie fachlich ist.
Ja. Die Aufnahme vor Ort machen wir in Ostwestfalen-Lippe selbst. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hannover, Kassel und Dortmund arbeiten wir mit gelisteten Energieberatern vor Ort zusammen, die Auswertung und die Abstimmung laufen weiter über uns. Für Sie bleibt es ein Ansprechpartner.
Die Beratung ist bewusst getrennt: Der Energieberater bewertet das Gebäude und empfiehlt die Reihenfolge, auch wenn dabei herauskommt, dass zuerst gedämmt werden sollte und die Heizung noch zwei Jahre Zeit hat. Wir haben nichts davon, Ihnen eine Wärmepumpe zu verkaufen, die anschließend zu groß ist. Das fällt spätestens bei der ersten Abrechnung auf.
Ein kurzes Gespräch reicht meist, um einzuschätzen, ob ein Sanierungsfahrplan bei Ihrem Haus wirklich etwas bringt. Wenn nicht, sagen wir das.